Initiative Trans­parente Zivil­gesell­schaft

Stärke und Vielfalt der Zivilgesellschaft sind gute Indikatoren für den Entfaltungsgrad moderner Bürgergesellschaften. Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen. Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel.

Aus diesem Grund haben sich in den vergangenen Jahren viele Organisationen freiwillig verpflichtet, mehr Informationen öffentlich zu machen, als der Gesetzgeber von ihnen verlangt.

Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.

Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.

KiKu-Kinderhaus Kumasi e.V. fühlt sich dieser Idee verpflichtet und hat sich entschieden, der Intiative Tranparente Zivilgesellschaft beitreten zu wollen.

Auf dieser Seite werden daher die folgenden Informationen über den Verein dargestellt:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
  2. Satzung
  3. Freistellungsbescheid
  4. Entscheidungsträger
  5. Tätigkeitsbericht
  6. Personalstruktur
  7. Mittelherkunft und Mittelverwendung
  8. Partnerorganisationen
  9. Großspender

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungs­jahr

KiKu-Kinderhaus Kumasi e.V. wurde am 29.03.2011 gegründet. Sitz des Vereins ist die Hansestadt Bremen unter der Adresse Heinrich-Böll-Straße 28, 28215 Bremen. Das für den Verein zuständige Amtsgericht und das Finanzamt sind im Impressum aufgeführt.

2. Satzung

Hier können Sie unsere Satzung downloaden.

3. Freistellungs­bescheid

4. Ent­scheidungs­träger

Auf unserer Seite „Wer sind wir“ können Sie sehen, wer die Entscheidungsträger sind.

5. Tätig­keits­bericht

Auf unserer Seite „Jahresberichte“ finden Sie alle Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre.

6. Personal­struktur

Alle 13 Mitglieder des Vereins in Deutschland arbeiten ehrenamtlich.

Im ghanaischen Verein ist Eric Bonsu als einziger der drei Vorstandsmitglieder beim Verein als Country Director und hauptberuflicher Arbeitnehmer angestellt.

Für den Betrieb des Kinderhauses in Ghana hat der Verein fünf Angestellte, die als hauptberufliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten. Sie alle beziehen ein Gehalt, welches über dem ghanaischen Mindestlohn liegt.

Darüber hinaus beschäftigt der Verein weder in Deutschland noch in Ghana Freiwillige oder Zivildienstleistende.

Näheres kann dem Tätigkeitsbericht entnommen werden.

8. Partner­orga­nisa­tionen

Auf unserer Seite „Partner“ können Sie mehr über unserer Partnerorganisationen erfahren.

9. Großspender

Die Kassenberichte unter Punkt 7 geben hierüber Auskunft.